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AGB

Gute Geschäfte brauchen klare Regeln!

Stand 01. Februar 2022

Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle zwischen dem Unternehmen Celal Turan Kg und Kund: innen geschlossenen Verträgen sowie anderen Geschäftsbeziehungen. Des Weiteren gelten diese Geschäftsbedingungen für Angebote, Offerte, und angenommen Aufträge seitens der Celal Turan Kg.

Offerte und Angebote, die von uns generell schriftlich übermittelt werden, sind freibleibend bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch die Celal Turan Kg.

Alle Verträge aus Lieferungen und Leistungen, die seitens Celal Turan Kg geschlossen werden, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltend Verträge die sich aus telefonischer, persönlicher sowie Bestellung über Internet und Fax ergeben. Änderungen und Abweichungen von diesen Vereinbarungen erfordern die schriftliche Zustimmung durch Celal Turan Kg. Das Unternehmen Celal Turan Kg behält sich Sondervereinbarungen vor. Diese werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

Preise

Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.

Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

Sollte der/die Kund: in eine individuelle Gestaltung der Folie wünschen, so hat er/sie die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsabschluss an die  Celal Turan Kg zu übermitteln. Der/die Kunde: in verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der/die Kunde: in stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch die Celal Turan Kg. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei der Celal Turan Kg.

Zeitlicher Rahmen der Leistungserbringung

Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten in etwa zwischen 2 und 6 Tagen. Andere Absprachen sind möglich.

Ort der Leistung

Der/die Kunde: in hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom/von der Kunden: in dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Vorbereitung der Flächen durch den/die Kunden: in

Basis einer Fahrzeugfolierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. In Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/Wachse). Auf das Aufbringen Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände etc. sind vom/von der Kunden: in zu entfernen.

Haltbarkeit der Folierung/Untergründe

Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes, auf dem sie verklebt wird. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre.

 

Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des/der Kunden: in abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.

 

Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

Schäden durch die Folierung

Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren und unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen, die in der Regel durch polieren beseitigt werden können. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen, z. B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.

Folien mit Struktur

Folien mit Struktur in ihrer Beschaffenheit (z. B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.

Überlappungen und Falten bei der Folierung

Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Stoßstangen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Überlappungen zu arbeiten, um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken.

 

In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und ist kein Reklamationsgrund.

Nachbesserungen/Gewährleistung

Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in der Werkstatt der Celal Turan Kg. Kleinere Mängel können in der Folge zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das Unternehmen Celal Turan Kg übernimmt keine Haftung für die vollständige Richtigkeit. Bei Kostenvoranschlägen des Unternehmens Celal Turan Kg handelt es sich um Richtpreise. Diese können nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand oder der Produktwahl, sowie allfälligen Zusatzarbeiten angepasst werden. Zusatzarbeiten können auch mündlich vereinbart werden und unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Celal Turan Kg.

Materialen

Das Unternehmen Celal Turan Kg behält sich vor Arbeiten die mit durch den Kund: innen zur Verfügung gestellten Materialen, die nicht der gewohnten Qualität, der von Celal Turan Kg verwendeten Materialen entsprechen, auch nach Angebotslegung, nachträglich, abzulehnen. Durch grobe Schäden und äußerliche Einwirkung verursachte Schäden an Folien werden nicht im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen behandelt.

Zahlungs- und Lieferbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, gelten die im Kostenvoranschlag oder Offert übermittelten Preise. Für Endverbraucher: innen ist die Umsatzsteuer immer im Offert-Preis enthalten. Bei Angeboten, die für Unternehmen erstellt werden, handelt es sich stets um Nettopreise, die Umsatzsteuer ist in diesem Preis nicht enthalten.

 

Die von Celal Turan Kg gelegten und übermittelten Rechnungen sind ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt zu begleichen. Bei Nichteinhaltung bleiben die verwendeten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Celal Turan Kg.

Bei Zahlungsverzug können seitens der Celal Turan Kg Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. zuzüglich Portokosten geltend gemacht werden. Ebenso behält sich Celal Turan Kg vor bei Nichteinzahlung von offenen Rechnungen Rechtsmittel einzulegen sowie Inkassobüros zur Eintreibung zu beauftragen. Für Folgegeschäfte, im Falle der Nichtbezahlung offener Rechnungen, behält sich Celal Turan Kg eine Aussetzung derer offen.

Liefertermine gelten als eingehalten, sollte die Lieferbereitschaft seitens der Celal Turan Kg eingehalten werden. Lieferprobleme seitens Lieferanten der Celal Turan Kg ermöglichen keine reduzierten Preise, Abschläge oder Sonderleistungen. Die Celal Turan Kg verpflichtet sich den Kunden schnellstmöglich über Lieferverzögerungen zu informieren.

Bestellungen

Bestellungen bei Celal Turan Kg gelten als verbindlich. Diese können sowohl schriftlich als auch in Ausnahmefällen mündlich erteilt werden. Des Weiteren akzeptiert die Celal Turan Kg Bestellungen via E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Für Onlinebestellungen kann die Celal Turan Kg keine Haftung in Bezug auf die vollständige Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen übernehmen.

Die Auftragsbestätigung erlangt ihre Gültigkeit durch die schriftliche Übermittlung an die Celal Turan Kg. In diesen schriftlich dargelegten Zusatzarbeiten oder Abweichungen bedürfen einer neuerlichen Bestätigung der Celal Turan Kg. Durch die schriftliche Übermittlung der Auftragsbestätigung wird diese für die Kund: innen verbindlich und der im Angebot gelegte Preis ist nach Durchführung und Abschluss der Arbeiten an die Celal Turan Kg zu entrichten, dies unverzüglich nach Rechnungserhalt.

Transport und Anfahrt

Kosten für Anfahrt und Lieferung sind im Angebotspreis nicht enthalten oder aber diese werden separat angeführt. Für Anfahrten außerhalb Wiens verrechnet die Celal Turan Kg das gesetzlich zulässige Km-Geld für die Gesamtkilometerzahl (Anfahrt und Rückfahrt). Bei entlegenen Montagen, die eine Rückfahrt unmöglich oder erschwert möglich machen, behält sich die Celal Turan Kg vor Pauschalsätze für Kost und Quartier pro Monteur zu verrechnen.

Bei Annahmeverzug seitens des/der Vertragspartners: in behält sich die Celal Turan Kg vor pro angefangen Kalendertag eine Gebühr von 22,– € zu verrechnen. Bei Nichterfüllung des Vertrages kann die Celal Turan Kg vom Vertrag zurücktreten und entstandene Kosten dem/der Vertragspartner: in Rechnung stellen.

Gewährleistung und Haftung

Die Arbeitsleistung und Produkte sind nach Fertigstellung oder bei Übergabe zu kontrollieren. Seitens der Celal Turan Kg wird ein Protokoll bei Übernahme von Fahrzeugen oder anderen Montagegegenständen betreffend eventuell vorhandener Vorschäden erstellt. Sollten widererwarten Schäden bei oder nach der Übernahme entdeckt werden, sind diese unverzüglich zu melden bzw. mittels Fotos zu dokumentieren. Verspätet durchgeführte Meldungen von Schäden können nicht geltend gemacht werden. Sollte ein offensichtlicher Mangel aufgetreten sein, darf dieser nicht durch Dritte oder den/die Kund: in selbst beseitigt werden.

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche können nur beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach der 3-jährigen Frist.

Datenschutz

Kundendaten werden nur für interne Zwecke gespeichert (siehe Datenschutzbestimmungen der Celal Turan Kg). Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte.

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, auch bei internationalen Geschäften kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Wien.

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